Datenschutz

Datenschutzerklärung

LWR

Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz (BStatG) und nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO)

Zweck, Art und Umfang der Erhebung

Die Erhebung besteht aus den Erhebungsteilen Haushaltsfragebogen, Personenfragebogen, Geld- und Sachvermögen, Tägliche Ausgaben und der Feinaufzeichnung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren. Sie wird durch die Statistischen Ämter der Länder alle 5 Jahre bei rund 60000 Privathaushalten durchgeführt.

Aus den so erhobenen Daten lassen sich wesentliche Erkenntnisse über die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Haushalte, ihre Ausrüstung mit technischen Gebrauchsgütern sowie ihre Einnahmen nach Quellen und Verwendungen für den privaten Konsum, Steuern und Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge, Rückzahlung von Schulden, Vermögensbildung und für sonstige Zwecke gewinnen. Die Daten liefern wertvolle Ergebnisse für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Beispielsweise bilden sie eine wichtige Datengrundlage für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung. Die Ergebnisse zum privaten Konsum werden u.a. für die Festsetzung des Wägungsschemas der Verbraucherpreisstatistik verwendet.

Rechtsgrundlagen, Freiwilligkeit

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem BStatG. Erhoben werden die Angaben zu § 2 PrHaushStatG.

Die Erteilung der Auskunft ist freiwillig.

Die Grundlage für die Verarbeitung der von Ihnen gemachten Angaben ist die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO.

Die Grundlage für die Verarbeitung Ihrer freiwillig gemachten Angaben im Haushaltsfragebogen, Personenfragebogen und in den Täglichen Ausgaben ist die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DS-GVO, soweit die Daten Rückschlüsse auf die sexuelle Orientierung (bspw. durch die Angabe von Lebenspartnerschaften), den Gesundheitszustand (bspw. durch die Angabe von Ausgaben für Arztkosten, medizinischen Behandlungen, Medikamenten) oder Religions- und Gewerkschaftszugehörigkeiten (bspw. durch die Angabe von Ausgaben für entsprechende Mitgliedschaftsbeiträge) zulassen.

Die Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Angaben kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht berührt.

Die Grundlage für die Verarbeitung der Bankverbindungsdaten der Auskunft gebenden Haushalte ist ebenfalls die Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO.

Verantwortlicher

Verantwortlich für die Erhebung Ihrer Daten ist das für Ihr Bundesland zuständige statistische Amt. Für die Aufbereitung der Statistik ist das Statistische Bundesamt verantwortlich. Die Kontaktdaten finden Sie unter: https://www.statistikportal.de/de/statistische-aemter.

Arten der durch die App zur technischen Durchführung der Erhebung verarbeiteten Daten und Verarbeitungszwecke

Ihre Angaben können Sie sowohl über die mobile App als auch in der Web-App tätigen. Die mobile App ist verfügbar für die Betriebssysteme Android und iOS. Die Web-App kann über gängige Internetbrowser wie Firefox oder Google Chrome aufgerufen werden. Damit Sie Endgeräte-übergreifend auf Ihre Daten zugreifen können, werden Ihre Angaben immer, wenn Sie online (mit dem Internet verbunden) sind, an eine zentrale Datenbank beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) übermittelt. Dort werden Ihre Angaben in einem Netzwerk gespeichert, das vor Zugriffen von außen geschützt ist.

Die mobile App bzw. die Web-App verarbeitet die folgenden Daten zur organisatorischen Durchführung der Erhebung:

  • E-Mail-Adresse der Haushaltsmitglieder
  • Vornamen und Nachname der Haushaltsmitglieder
  • Geburtsdatum der Haushaltsmitglieder
  • Benutzername und Kennwort (verschlüsselt)
  • IP-Adresse
  • Art und Version des genutzten Internetbrowsers
  • Art des genutzten mobilen Endgeräts sowie Art und Version des verwendeten Betriebssystems
  • Datum und Uhrzeit der Abrufe
  • Meldung, ob der Abruf erfolgreich war
  • Innerhalb der App genutzte Suchbegriffe

Bereitstellung über die App Stores und Nutzung von Push-Benachrichtigungen

Die mobile App wird Ihnen über den Google Play Store oder den Apple App Store zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Stores und die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt der Vereinbarung zwischen den Betreibern der Stores und Ihnen. Damit sind das Statistische Bundesamt und IT.NRW für die Verarbeitung dieser Daten nicht verantwortlich.

Um Ihnen Push-Benachrichtigungen (bspw. zur Erinnerung an Ihre Tagebuchtage) zusenden zu können, verwenden wir das Notification-Framework Google Firebase Cloud Messaging. Dazu wird bei diesem Service bei der Installation der App ein personenbezogener pseudonymisierter Schlüssel (Token) als Referenz erstellt. Der Token wird an die Server von IT.NRW übermittelt und in Ihrem Datensatz gespeichert. Die versendeten Push-Benachrichtigungen werden mit Hilfe dieses Tokens über die Firebase-Server an Sie weitergeleitet. Die Firebase-Server dienen ausschließlich als Übermittler. Die in diesem Zusammenhang gespeicherten Daten werden von uns nicht weiterverarbeitet. Der Empfang von Push-Benachrichtigungen kann von Ihnen jederzeit in den App-Einstellungen Ihres Endgeräts deaktiviert oder aktiviert werden.

Geheimhaltung

Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden.

Eine solche Übermittlung von Einzelangaben ist insbesondere zulässig an:

  • öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik vertraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union [Eurostat]),
  • Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder).

Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister finden Sie hier: https://www.statistikportal.de/de/statistische-aemter

Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben

  1. Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben),
  2. innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden.

Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten.

Hilfsmerkmale, Haushaltsnummer, Bankverbindung, Trennung und Löschung

Name und Kontaktdaten der Auskunftgebenden sowie die Vornamen der Haushaltsmitglieder sind Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung der Erhebung dienen.

Sie werden von den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen getrennt und gesondert aufbewahrt oder gespeichert und nach Abschluss der Überprüfung der Erhebungs- und Hilfsmerkmale auf ihre Schlüssigkeit und Vollständigkeit vernichtet bzw. gelöscht. Die in elektronischer Form gespeicherten und in den Papierunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach Abschluss der Datenaufbereitung gelöscht bzw. vernichtet.

Die Rohdaten aus den Täglichen Ausgaben werden zunächst erfasst und gespeichert und anschließend im Rahmen der Datenaufbereitung nach einer amtlichen Systematik (sog. Systematik der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte) codiert. Nur in codierter Form finden sie Eingang in die dauerhaft gespeicherten formal anonymisierten Datensätze, die die Grundlage für die Auswertungen und Ergebnisveröffentlichungen sind.

Die Haushaltsnummer ist eine Ordnungsnummer. Sie dient der Unterscheidung der an der Erhebung beteiligten Haushalte und besteht aus einer frei vergebenen laufenden Nummer, welche über diese statistischen Zusammenhänge hinaus keine weitergehenden Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse enthält.

Diese Ordnungsnummer wird zusammen mit den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist.

Die Angaben der Auskunft gebenden Haushalte zu ihrer Bankverbindung (IBAN, BIC, Bankinstitut, Kontoinhaber bzw. Kontoinhaberin) werden für die Überweisung der Aufwandsentschädigung verwendet, die für die freiwillige Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe gezahlt wird. Die Bankverbindungsdaten werden nach Teilnahme an der Erhebung und Auszahlung der Aufwandsentschädigung gelöscht.

Rechte der Betroffenen, Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten, Recht auf Beschwerde

Die Auskunftgebenden, deren personenbezogenen Angaben verarbeitet werden, können

  • eine Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
  • eine Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
  • die Löschung nach Artikel 17 DS-GVO sowie
  • die Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO

der jeweils sie betreffenden personenbezogenen Angaben beantragen.

Die Betroffenenrechte können gegenüber jedem zuständigen Verantwortlichen geltend gemacht werden.

Sollte von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht werden, prüft die zuständige öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die antragstellende Person wird gegebenenfalls aufgefordert ihre Identität nachzuweisen, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Fragen und Beschwerden über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen können jederzeit an die behördliche Datenschutzbeauftragte oder den behördlichen Datenschutzbeauftragten des verantwortlichen statistischen Amtes oder an die jeweils zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde gerichtet werden (Artikel 77 DS-GVO). Deren Kontaktdaten finden Sie unter https://www.statistikportal.de/de/datenschutz.

1 Den Wortlaut der Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de.

2 Die Rechtsakte der EU in der jeweils geltenden Fassung und in deutscher Sprache finden Sie auf der Internetseite des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Union unter http://eur-lex.europa.eu/.