Datenschutzerklärung
Die Erhebung der „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ (LWR), bestehend aus den Erhebungsteilen „Haushaltsfragebogen“, „Personenfragebogen“ und „Tägliche Ausgaben“, wird von den statistischen Ämtern der Länder in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt bundesweit bei höchstens 2.000 Privathaushalten pro Monat durchgeführt. Generell nicht einbezogen werden Haushalte von Selbstständigen und selbstständigen Landwirten. Im Rahmen der Erhebung werden private Haushalte jährlich zu ihren Einnahmen und Ausgaben, ihren Wohnverhältnissen und zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern befragt. Die LWR hat große Bedeutung für die amtliche Preisstatistik; hier dient sie als Datengrundlage für die Ermittlung der Wägungsschemata von Verbraucherpreisindizes. Des Weiteren werden die Daten in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Messung der Kaufkraftparitäten genutzt. Auch außerhalb der amtlichen Statistik gibt es ein breites Spektrum von Nutzern dieser Daten; so werden sie beispielsweise von Ministerien für die Planung der Wirtschafts- und Sozialpolitik, von Forschungsinstituten für Untersuchungen zu Lebensbedingungen und von Unternehmen für Analysen des Verbraucherverhaltens privater Haushalte verwandt. Zur Klärung einer wissenschaftlich-methodischen Fragestellung werden im ersten Halbjahr 2025 im Rahmen einer Testerhebung Haushalte von Selbstständigen und selbstständigen Landwirten einbezogen. Gegenstand des Forschungsvorhabens ist, wie Haushalte mit selbständiger Haupterwerbsperson möglichst belastungsarm in die Laufenden Wirtschaftsrechnungen eingebunden werden können. Die Daten werden als Zusatzmodul (nur online) in der Laufenden Wirtschaftsrechnung 2025 erhoben. Die Daten der Testerhebung werden ausschließlich dazu genutzt, die Durchführung der Erhebung zu verbessern und dadurch die Teilnahmebereitschaft sowie die Qualität der Ergebnisse positiv zu beeinflussen.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem BStatG und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO. Erhoben werden die Angaben zu § 2 PrHaushStatG. Die Erteilung der Auskunft ist nach §4 PrHaushStatG freiwillig. Rechtsgrundlage für die Testerhebung bei Haushalten von Selbstständigen ist § 7 Absatz 2 BStatG. Danach dürfen zur Klärung wissenschaftlich methodischer Fragestellungen auf dem Gebiet der Statistik Bundesstatistiken ohne Auskunftspflicht durchgeführt werden. Die Grundlage für die Verarbeitung der Bankverbindungsdaten der Auskunft gebenden Haushalte ist die Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO. Die Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Angaben kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sind für die Durchführung der Erhebung und die Verarbeitung der Daten gemeinsam datenschutzrechtlich verantwortlich. Zuständig für die Erhebung und Aufbereitung Ihrer Daten ist das für Ihr Bundesland zuständige statistische Amt. Für die Weiterverarbeitung und Hochrechnung der Daten ist das Statistische Bundesamt zuständig. Die Kontaktdaten finden Sie unter: https://www.statistikportal.de/de/statistische-aemter.
Ihre Angaben können Sie sowohl über die mobile App als auch in der Web-App tätigen. Die mobile App ist verfügbar für die Betriebssysteme Android und iOS. Die Web-App kann über gängige Internetbrowser wie Firefox oder Google Chrome aufgerufen werden. Damit Sie Endgeräte-übergreifend auf Ihre Daten zugreifen können, werden Ihre Angaben immer, wenn Sie online (mit dem Internet verbunden) sind, an eine zentrale Datenbank beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) übermittelt. Dort werden Ihre Angaben in einem Netzwerk gespeichert, das vor Zugriffen von außen geschützt ist. Die mobile App bzw. die Web-App verarbeitet die folgenden Daten zur organisatorischen Durchführung der Erhebung und Verbesserung der App.
Die mobile App wird Ihnen über den Google Play Store oder den Apple App Store zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Stores und die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt der Vereinbarung zwischen den Betreibern der Stores und Ihnen. Damit sind das Statistische Bundesamt und IT.NRW für die Verarbeitung dieser Daten nicht verantwortlich. Um Ihnen Push-Benachrichtigungen (bspw. zur Erinnerung an Ihren Berichtsmonat) zusenden zu können, verwenden wir das Notification-Framework Google Firebase Cloud Messaging. Dazu wird bei diesem Service bei der Installation der App ein personenbezogener pseudonymisierter Schlüssel (Token) als Referenz erstellt. Der Token wird an die Server von IT.NRW übermittelt und in Ihrem Datensatz gespeichert. Die versendeten Push-Benachrichtigungen werden mit Hilfe dieses Tokens über die Firebase-Server an Sie weitergeleitet. Die Firebase-Server dienen ausschließlich als Übermittler. Die in diesem Zusammenhang gespeicherten Daten werden von uns nicht weiterverarbeitet. Der Empfang von Push-Benachrichtigungen kann von Ihnen jederzeit in den App-Einstellungen Ihres Endgeräts deaktiviert oder aktiviert werden.
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine solche Übermittlung von Einzelangaben ist insbesondere zulässig an: – öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik vertraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union [Eurostat]), – Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder). Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister finden Sie hier: https://www.statistikportal.de/de/statistische-aemter. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben
Name und Kontaktdaten der Auskunftgebenden sowie die Vornamen der Haushaltsmitglieder sind Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung der Erhebung dienen. Sie werden von den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen getrennt und gesondert aufbewahrt oder gespeichert und nach Abschluss der Überprüfung der Erhebungs- und Hilfsmerkmale auf ihre Schlüssigkeit und Vollständigkeit vernichtet bzw. gelöscht. Die in elektronischer Form gespeicherten und in den Papierunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach Abschluss der Datenaufbereitung gelöscht bzw. vernichtet. Die Rohdaten aus den Täglichen Ausgaben werden zunächst erfasst und gespeichert und anschließend im Rahmen der Datenaufbereitung nach einer amtlichen Systematik (sog. Systematik der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte) codiert. Nur in codierter Form finden sie Eingang in die dauerhaft gespeicherten formal anonymisierten Datensätze, die die Grundlage für die Auswertungen und Ergebnisveröffentlichungen sind. Die Haushaltsnummer ist eine Ordnungsnummer. Sie dient der Unterscheidung der an der Erhebung beteiligten Haushalte und besteht aus einer frei vergebenen laufenden Nummer, welche über diese statistischen Zusammenhänge hinaus keine weitergehenden Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse enthält. Diese Ordnungsnummer wird zusammen mit den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist. Die Angaben der Auskunft gebenden Haushalte zu ihrer Bankverbindung (IBAN, BIC, Bankinstitut, Kontoinhaber bzw. Kontoinhaberin) werden für die Überweisung der Aufwandsentschädigung verwendet, die für die freiwillige Teilnahme an der LWR gezahlt wird. Die Bankverbindungsdaten werden nach Teilnahme an der Erhebung und Auszahlung der Aufwandsentschädigung gelöscht.
Die Auskunftgebenden, deren personenbezogenen Angaben verarbeitet werden, können – eine Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO, – eine Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO, – die Löschung nach Artikel 17 DS-GVO sowie – die Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO der jeweils sie betreffenden personenbezogenen Angaben beantragen oder der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Angaben nach Artikel 21 DS-GVO widersprechen.
Die Betroffenenrechte können gegenüber jedem zuständigen Verantwortlichen geltend gemacht werden. Sollte von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht werden, prüft die zuständige öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die antragstellende Person wird gegebenenfalls aufgefordert ihre Identität nachzuweisen, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden. Fragen und Beschwerden über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen können jederzeit an die behördliche Datenschutzbeauftragte oder den behördlichen Datenschutzbeauftragten des verantwortlichen statistischen Amtes oder an die jeweils zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde gerichtet werden (Artikel 77 DS-GVO). Deren Kontaktdaten finden Sie unter https://www.statistikportal.de/de/datenschutz.
1 Den Wortlaut der Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de.
2 Die Rechtsakte der EU in der jeweils geltenden Fassung und in deutscher Sprache finden Sie auf der Internetseite des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Union unter https://eur-lex.europa.eu/.